Handlungskonzept bei Grenzüberschreitung

Wir nehmen die Sicherheit der uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler und der bei uns arbeitenden Mitarbeiter/innen sehr ernst.
Wir tolerieren keine Form der sexuellen Belästigung oder Grenzüberschreitung. Zum Schutz aller in der Schule tätigen Menschen hat das Wilhelm-Busch-Gymnasium auf der Gesamtkonferenz am 27. März 2019 folgendes Handlungskonzept beschlossen, das sich an die „Handreichung für die Schulpraxis – Umgang mit sexuellen Grenzverletzung in niedersächsischen Schulen“ des Niedersächsischen Kultusministeriums anlehnt:

  1. Den Personengruppen „Schülerinnen und Schüler“ sowie „Beschäftigten“ stehen jeweils getrennte Ansprechpartner/innen zur Verfügung, an die sich Betroffene oder Zeug/inn/en im Falle einer Grenzüberschreitung wenden können. 
  2. Die Ansprechpersonen werden mit Kontaktmöglichkeiten auf der Homepage veröffentlicht. Ein Kontakt kann auch über das Sekretariat des Wilhelm-Busch- Gymnasiums hergestellt werden. Es ist bei Kontaktaufnahme über das Sekretariat nicht vorgesehen, dass die Betroffene den Grund der Kontaktaufnahme benennt. In einem solchen Fall wird lediglich der Wunsch nach einer grundsätzlichen Kontaktaufnahme geäußert, die Ansprechpersonen nehmen dann ihrerseits Kontakt mit der betroffenen Person auf.
  3. Die Ansprechpersonen stehen den Betroffenen im gesamten Verlauf der Bearbeitung der sexuellen Grenzverletzung zur Verfügung. 

Ansprechpersonen

Ansprechpersonen sind für Schülerinnen und Schüler:
Herr Bank, Herr Hübener, Frau Krüger, Frau Reeh, Frau Vankann 

Ansprechpersonen sind für Beschäftigte:
Frau Stadtsholte, Frau Schmidt, Herr Windler, Herr Wolter 

Kontakt kann zu den Ansprechpartner/innen wie folgt hergestellt werden:

  1. Im persönlichen Gespräch in der Schule
  2. Über die dienstliche Emailadresse
  3. Über das Sekretariat. – Hier ist es ausreichend, dass im Sekretariat ein Gesprächswunschmit der entsprechenden Person mitgeteilt wird. Es bedarf nicht einer Nennung des Gesprächsthemas oder weiterer Details!